Ein Unternehmen trägt die volle Verantwortung für seine eigenen Daten. Obwohl dies selbstverständlich klingt, führt es in der Praxis häufig zu Diskussionen darüber, wem welche Daten tatsächlich gehören.
„Könnten Sie uns bitte alle Erstellungsdaten zusenden? Wir möchten etwas selbst ausprobieren!“ Als Freelancer erfülle ich solche Anfragen meiner Kunden normalerweise gerne.
Doch es gilt zu beachten: Erstellungsdaten, beispielsweise aus Indesign oder Photoshop, sind Eigentum der Werbeagentur, und es besteht keine Verpflichtung, diese herauszugeben. Sind in den Layouts lizenzpflichtige Bilder integriert, dürfen diese ohnehin nicht weitergegeben werden.
Kunden erhalten stets das, was beauftragt wurde, wie eine fertige Broschüre oder eine vollständige Website. Entsprechend wird auch nur das fertige Produkt in Rechnung gestellt. (Ein Automechaniker gibt nach der Reparatur eines Fahrzeugs schließlich auch nicht sein Werkzeug mit.)
Ebenso besteht seitens der Werbeagentur keine Verpflichtung, Kundendaten sicher aufzubewahren. Gehen Daten aus irgendeinem Grund verloren, ergibt sich daraus keine Pflicht, diese wiederherzustellen.
Datenverluste sind immer ärgerlich. Deshalb sollten sowohl Design-Freelancer und Werbeagenturen als auch deren Kunden ein zuverlässiges Backup-System haben.
Empfehlung: Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bereits zu Projektbeginn schriftlich festgehalten werden, welche Daten der Kunde über den eigentlichen Auftrag hinaus erhält und wie Erstellungsdateien aufbewahrt werden. Als Werbeagentur kann man für die Weitergabe von (geistigem) Eigentum eine Gebühr erheben und Nutzungsrechte einschränken.
Auch ein entsprechender Passus in den AGBs kann im Vorfeld Klarheit schaffen.
Dieser Text ist keine rechtsverbindliche Beratung. Feedback und Kritik sind willkommen.